Stiftung WarentestNach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts muss jeder Kopflausbefall umgehend und konsequent mit einem zugelassenen Insektizid behandelt werden. Neun aktuell auf dem Markt befindliche Kopflauspräparate hat die Stiftung Warentest (Produktfinder Läusebefall, veröffentlicht am 15.12.2015 auf www.test.de bewertet, darunter drei Arzneimittel und sechs Medizinprodukte. Das ErgebnisOhne Einschränkung geeignet sind lediglich zwei pyrethrumähnliche Arzneimittel. Sie „vernichten Läuse mitsamt ihren Larven meist schnell und zuverlässig und sind deshalb zur Behandlung geeignet”, so die Stiftung Warentest. Goldgeist forte ist das einzige Kopflausmittel in Deutschland mit natürlichem Pyrethrum. Es besteht aus sechs wirksamen Pyrethrinestern, die aus getrockneten Chrysanthemenblüten extrahiert und aufgereinigt werden. Pyrethrum hat die positive Eigenschaft, dass es unter Licht und Sauerstoffeinfluss schnell abgebaut wird, sodass nach dem Auswaschen keine insektiziden Reste im Haar verbleiben. Auf diese Weise sei das Risiko für unerwünschte Wirkungen geringer, so Stiftung Warentest. Für andere Kopflausmittel wie zum Beispiel solche mit Dimeticon und anderen Kombinationen benennt die Stiftung Warentest verschiedene Nachteile, die es nach deren Beurteilung noch nicht erlauben, die entsprechenden Mittel für eine breite Anwendung zu empfehlen. Wegen ihrer physikalischen Wirkung sind sechs der getesteten Präparate nicht als Arzneimittel, sondern als Medizinprodukte im Handel. Für sie gelten andere gesetzliche Bestimmungen. Diese „machen es bei arzneimittelähnlichen Medizinprodukten deutlich schwieriger, die therapeutische Wirksamkeit zu beurteilen, als bei Arzneimitteln, die bei den gleichen Indikationen eingesetzt werden”, heißt es bei Warentest ("Medizinprodukte", veröffentlicht am 1. Juni 2011 auf www.test.de). Auch verweist die Stiftung darauf, dass Untersuchungen aus dem Ausland, die beispielsweise Dimeticone mit pyrethrumähnlichen Läusemitteln vergleichen, auf hiesige Verhältnisse gar nicht ohne weiteres übertragbar seien. Grundlagen der BewertungBasis der Arzneimittelbewertung ist die veröffentlichte wissenschaftliche Fachliteratur. Anhand von allgemein anerkannten und aktuellen Werken der klinisch-pharmakologischen und medizinisch-therapeutischen Standardliteratur, die Auskunft über Anwendungsbereiche, Dosierungsempfehlungen sowie notwendige Hinweise zur Bewertung der jeweiligen Wirkstoffe oder auch einzelner Arzneimittel geben, wurde die Eignung der jeweiligen Arzneimittel für die Indikationen bewertet, die der Hersteller für sein Mittel beansprucht. Die Bewertung wurde auch mit Blick auf die übrigen in dem jeweiligen Anwendungsbereich angebotenen Arzneimittel vorgenommen sowie daraufhin, ob in dem Anwendungsbereich die Therapie mit einem Arzneimittel überhaupt sinnvoll und notwendig ist. Gleichrangig zur Standardliteratur wurden veröffentlichte und geeignete klinische Studien ausgewertet, um die Aktualität der Bewertung sicherzustellen. Diese "Primärliteratur" wurde aber nur genutzt, wenn die Studien in anerkannten medizinischen Zeitschriften veröffentlicht wurden, in denen vor der Veröffentlichung ein Expertengremium (Review Board) die Qualität der Publikation geprüft hat. BewertungsstufenGeeignet für die Behandlung des jeweiligen Krankheitsbilds sind Mittel, deren therapeutische Wirksamkeit bei der betreffenden Indikation ausreichend nachgewiesen ist, die ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis und einen hohen Erprobungsgrad aufweisen. Der therapeutische Nutzen dieser Mittel wird als hoch angesehen, sie gehören bei dieser Indikation zu den Standardtherapeutika, soweit solche definiert werden können. Geeignet sind auch Mittel mit mehr als einem Wirkstoff, wenn sich die Wirkstoffe sinnvoll ergänzen. Mit Einschränkung geeignet sind Mittel, die zwar therapeutisch wirksam sind, aber im Vergleich zu Standardtherapeutika ein höheres oder nicht gut einschätzbares Risiko bergen. Sie zählen daher nicht zu den Standardarzneimitteln bei den besprochenen Krankheitsbildern und werden nur unter bestimmten Bedingungen verwendet (z.B. bei ganz bestimmten oder schwerwiegenden Krankheitskonstellationen). Mit dieser Bewertung werden auch jene Mittel belegt, für die nach den vorliegenden Studien die therapeutische Wirksamkeit noch nicht ausreichend nachgewiesen ist und bei denen weitere Studien erforderlich sind, sowie solche, deren therapeutische Wirksamkeit geringer ist als die der besser bewerteten Mittel. Wenig geeignet sind Mittel, deren therapeutische Wirksamkeit nicht ausreichend belegt ist, die nicht ausreichend dosiert sind und/oder deren therapeutische Wirksamkeit im Verhältnis zu den Risiken zu gering ist, sodass die wahrscheinlichen Risiken mehr Gewicht haben als der mögliche Nutzen. Wenig geeignet sind darüber hinaus Mittel mit mehr als einem Wirkstoff, wenn sich die Wirkstoffe nicht sinnvoll ergänzen oder keinen oder keinen zusätzlichen therapeutischen Nutzen aufweisen. Pflichtangaben gemäß § 4 HWG:GOLDGEIST FORTE Lösung. Eduard Gerlach GmbH 32292 Lübbecke. Stand: März 2007 |