Aus f&uumlr; die Laus

Häufige Fragen und Antworten

Können Läuse springen?

Läuse sind keine Flöhe. Sie können weder springen noch fliegen. Ansteckungsgefahr besteht deshalb fast ausschließlich bei direktem Kopfkontakt. Da sich Läuse mit ihren sechs kräftigen Klammerbeinen sehr schnell und sicher fortbewegen, kann schon ein kurzer Kontakt der Haare ausreichen. Und schon sind sie von einem Kopf auf den nächsten gewandert. Weniger wahrscheinlich, aber dennoch möglich ist eine Ansteckung über gemeinsam benutzte Gegenstände wie Haarbürsten oder Kämme, Bettwäsche und besonders Mützen, Handtücher und Schals.

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Übertragen Läuse Krankheiten?

Bislang ging man davon aus, dass nur Kleiderläuse Krankheiten übertragen können, weshalb der Befall mit Kleiderläusen auch meldepflichtig ist. Die Rolle der Kopflaus wurde in diesem Zusammenhang eher vernachlässigt. Seit Kurzem ist aber bekannt, dass durchaus auch Kopfläuse Vektoren für wichtige Krankheitserreger sein können. Wissenschaftler der Universität Marseille konnten beispielsweise nachweisen, dass Kopfläuse Rickettsia prowazekii (Erreger des klassischen Fleckfiebers) und Bartonella quintana (Erreger des Fünf-Tage-Fiebers) übertragen können.

Auch halten es Wissenschaftler inzwischen für möglich, dass Kopfläuse für die Pestepidemien im Mittelalter mitverantwortlich gewesen sein könnten. Dass infizierte Ratten, die sich über den Rattenfloh Xenopsylla cheopis anstecken, allein daran schuld gewesen sein sollen, gilt angesichts der rasanten Ausbreitung der Pest in ganz Europa als eher unwahrscheinlich. Nun haben Wissenschaftler herausgefunden, dass auch Kopfläuse in ihrem Blut den Pesterreger Yersinia pesitis beherbergen und diesen beim Blutsaugen übertragen können. Es erscheint daher plausibel, dass die Verbreitung der Pest wohl eher einherging mit der europaweiten Verbreitung von infizierten Kopf- und Kleiderläusen - übertragen durch Menschen, die in ihren sozialen und wirtschaftlichen Kontakten in jener Zeit immer mobiler wurden.

Fleckfieber, Fünf-Tage-Fieber oder Pest sind Krankheiten, die in Europa kaum verbreitet sind. Die Gefahr einer Infektion durch Kopfläuse ist daher gering. Aber auch hierzulande kann es in besonders schlimmen Fällen von Kopflausbefall zu Komplikationen kommen, beispielsweise zu einer Infektion der Kopfhaut, wenn sich zum Beispiel die juckenden Lausstiche durch heftiges Kratzen entzünden. In diesem Fall sollte die Therapie mit dem Arzt besprochen und gegebenenfalls auf insektizide Kopflausmittel verzichtet werden.

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Muss man bei Kopflausbefall zum Arzt?

Ein Arztbesuch ist nicht zwingend erforderlich. Wenn man den Lausbefall selbst zweifelsfrei festgestellt hat, reicht der Gang in die Apotheke. Dort erhält man auch ohne Rezept wirksame Präparate. Bei der Therapie ist es wichtig, den Empfehlungen des Apothekers zu folgen und die genauen Gebrauchsanweisungen auf der Packungsbeilage zu beachten. Ausschlaggebend für den Therapieerfolg ist zum Beispiel, dass man die richtige Menge des Mittels auf die Haare aufträgt, die Einwirkzeit einhält und den Therapieerfolg etwa zwei bis drei Wochen lang im Abstand von drei bis fünf Tagen kontrolliert. Wer allerdings bei der Diagnose und Therapie unsicher ist, sollte besser zum Arzt gehen. Eine ärztliche Therapiebegleitung wird auch für Frauen während der Schwangerschaft und Stillzeit sowie für Kleinkinder und Säuglinge empfohlen.

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Wie unterscheidet man Nissen von Schuppen?

Vitale, das heißt gefüllte, Nissen befinden sich meist perlenschnurartig am Haaransatz dicht über der Kopfhaut. Mit einem herkömmlichen Kamm lassen sie sich so gut wie nicht entfernen, da sie mit einer klebstoffähnlichen Substanz am Haar befestigt sind. Nissen sind ovalförmig, etwa 0,8 mm lang. Ihr unteres Ende ist am Haar fixiert, das obere ist abgespreizt, sodass Haar und Nisse einen spitzen Winkel bilden. Ihre Farbe ist gräulich-braun. Weiße Nissen sind meist leer und daher ungefährlich. Mit einem gewöhnlichen Kamm lässt sich leicht feststellen, ob es sich um eine Nisse oder eine Schuppe handelt. Lässt sich das Partikel leicht entfernen, ist es vermutlich eine Schuppe.

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Sind insektizide Kopflausmittel gefährlich?

Insektizide Präparate aus der Apotheke sind für die Kopflausbehandlung zugelassene Arzneimittel. Bei korrekter Anwendung sind sie für den Menschen ungefährlich. Das gilt sowohl für den insektiziden Wirkstoff als auch für weitere Hilfsstoffe, die zur Verbesserung der Wirksamkeit enthalten sind. Bei einem Kopflausmittel sind Art und Dosierung der Inhaltsstoffe so gewählt, dass ein größtmöglicher Effekt gegen die Parasiten erzielt wird, jedoch so gut wie keine unerwünschten Nebenwirkungen am menschlichen Körper auftreten.

Im Unterschied zu vielen Nicht-Arzneimitteln liegen zu insektiziden Wirkstoffen langjährige Therapieerfahrungen vor. Ihre Verträglichkeit für den Menschen wird außerdem im Rahmen der Arzneimittelzulassung durch eine neutrale Instanz, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), überprüft. Das Amt ist zwar auch zuständig für Medizinprodukte. Dies gilt jedoch nur für die zentrale Erfassung von Risiken, nicht aber für die Überprüfung des Medizinproduktes. Arzneimittel unterliegen dagegen dauerhaft der Aufsicht durch das BfArM. Unerwünschte Ereignisse müssen im Falle von Arzneimitteln immer dem BfArM gemeldet werden. Bei Medizinprodukten ist das nur erforderlich, wenn es sich um schwerwiegende unerwünschte Ereignisse handelt, also solche, die unmittelbar oder mittelbar zum Tod oder zu einer schwerwiegenden Verschlechterung des Gesundheitszustandes eines Anwenders geführt haben.

Bei bestimmungsgemäßer Anwendung sind schwere Nebenwirkungen bei Arzneimitteln gegen Kopflausbefall bislang nicht aufgetreten. Eine Ausnahme bildet der Wirkstoff Lindan: Er gilt auch für den Menschen als potenziell gefährlich. Entsprechende Präparate sind deshalb seit 2008 europaweit überhaupt nicht mehr als Kopflausmittel erhältlich.

Nach bisheriger Erfahrung haben sich auch die meisten Medizinprodukte gegen Kopflausbefall als sehr gut verträglich erwiesen. Lediglich für ein dimeticonhaltiges Kombipräparat sind schwerste Verbrennungen dokumentiert (arznei-telegramm 9-2016: 84-86), nachdem sich ein Teil der Wirkstoffkombination an einer Hitzequelle entzündet hatte.

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Ab wann darf ein Kind nach Kopflausbefall wieder in den Kindergarten?

Nach herrschender Meinung darf ein Kind am Schulunterricht teilnehmen oder den Kindergarten besuchen, sobald die Eltern eine wirksame Kopflaustherapie mit einem zugelassenen Arzneimittel oder einem zur Tilgung des Lausbefalls geeigneten Medizinprodukt durchgeführt und dies gegenüber der Einrichtung schriftlich bestätigt haben. Eine längere Auszeit ist daher nicht zwingend erforderlich. Auch kein ärztliches Attest! Hierbei handelt es sich jedoch um eine Ausnahmegenehmigung. Sie gilt nur, wenn die Aufsichtsbehörde, also das Schulamt beziehungsweise der Träger des Kindergartens, die Ausnahme im Einvernehmen mit dem zuständigen Gesundheitsamt für vertretbar hält und als regelhafte Verfahrensweise zulässt. Falls eine solche Regelung vor Ort nicht besteht oder die Leitung der jeweiligen Einrichtung sie nicht für ausreichend hält, ist auch bei erstmaligem Befall ein ärztliches Attest vorzulegen.

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Muss eine Wiederholungsbehandlung bei allen Kopflausmitteln durchgeführt werden?

Inzwischen wird die Wiederholungsbehandlung bei allen Kopflauspräparaten von wichtigen Behörden wie Robert-Koch-Institut und Umweltbundesamt sowie großen Teilen der Wissenschaft als Therapiestandard ausdrücklich empfohlen. Grund ist der etwa dreiwöchige Entwicklungszyklus der Laus. Aus Eiern, die zum Zeitpunkt der Erstbehandlung gelegt waren, können während einer Zeitdauer von etwa neun Tagen nach dieser Anwendung Larven schlüpfen. Auf Grund der hohen Widerstandsfähigkeit der Nissen ist das bei grundsätzlich allen Präparaten möglich. Selbst Mittel mit Langzeitwirkung bieten keinen ausreichenden Schutz. Schon nach wenigen Tagen wirken auch diese Mittel unter Umständen nicht mehr tödlich gegen nachschlüpfende Larven. Eine zweite Anwendung, die etwa neun Tage nach der ersten stattfindet, tötet diese Jungläuse zuverlässig ab und stoppt deren Entwicklung hin zu erwachsenen, geschlechtsreifen Läusen, die sich weiter vermehren. Diese prophylaktische Wiederholungsanwendung ist allerdings nicht verbindlich. Unverzichtbar dagegen ist, dass der Therapieerfolg gemäß Packungsbeilage kontrolliert wird. Lassen sich dabei lebende Larven feststellen, muss eine zweite Behandlung zwingend durchgeführt werden.

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Warum kommt es so oft zu Therapieversagern?

In den Medien ist gelegentlich zu lesen, dass insbesondere die traditionellen Arzneimittel gegen Kopflausbefall nicht mehr wirken. Schuld daran sollen Resistenzen der Läuse gegen insektizide Wirkstoffe sein. Tatsächlich gibt es solche Resistenzen. Sie werden aber vor allem im Ausland beobachtet. In Deutschland sind sie offenbar noch nicht von großer Bedeutung. Zwar stießen Forscher auch hierzulande bereits auf Läuse mit einer Genveränderung. Bisherige Untersuchungen zeigen aber, dass bei den meisten Patienten, deren Läuse diese Genveränderung aufwiesen und die mit einem zugelassenen Arzneimittel behandelt wurden, am Ende der Behandlung keine Kopfläuse mehr auffindbar waren. Die gefundenen Resistenzmechanismen scheinen also die therapeutische Wirksamkeit der Arzneimittel nicht zu beeinträchtigen. Vermeintliche Misserfolge bei der Therapie mit einem zugelassenen Mittel gehen daher fast immer auf einen andauernden Befall innerhalb einer Gruppe oder auf einen Behandlungsfehler zurück.

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