Aus f&uumlr; die Laus

Das richtige Behandlungsschema

Egal welches Kopflauspräparat Sie verwenden: Es ist stets wichtig, dass Sie bei der Anwendung die Packungsbeilage genau beachten. Nur dann erzielen Sie den gewünschten Behandlungserfolg. Zum Beispiel sollten Sie die empfohlene Einwirkzeit nicht unterschreiten. Und nach dem Auswaschen einen engzinkigen Kamm verwenden. Der Abstand der Zinken sollte etwa 0,2 Millimeter betragen. Scheiteln Sie das Haar und kämmen Sie es Strich für Strich durch, um anhaftende Läuse und Nissen zu entfernen. Am besten über dem Waschbecken.

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Konsequente Kontrolle und Wiederholungsbehandlung

Wichtig ist, dass Sie den Therapieerfolg nach jeder Mittelanwendung und unbedingt noch einmal nach etwa neun Tagen sorgfältig kontrollieren. Der Zeitpunkt hängt mit dem Entwicklungszyklus der Kopflaus zusammen:

Jedes Läuseweibchen legt im Laufe seines Lebens rund 100 Eier. Etwa neun Tage dauert es, bis aus den Eiern junge Läuse, die Larven, schlüpfen. Ohne ausreichende Behandlung würden diese Larven geschlechtsreif werden und ca. elf Tage nach ihrem Schlupf die ersten Eier legen. Auf diese Weise vermehrt sich jede Läusegeneration innerhalb von nur etwa drei Wochen um ein Hundertfaches.

Ziel der Kopflaustherapie ist es daher, nicht nur die erwachsenen Läuse abzutöten, sondern idealerweise auch die bereits gelegten Eier (Nissen). Nicht alle Kopflausmittel besitzen einen solchen Effekt unmittelbar gegen die Nissen (Wirkstoffe). Alternativ können sie auch gegen die aus den Eiern schlüpfenden Larven wirken. In diesem Fall verbleiben Wirkstoffreste nach dem Auswaschen noch über mehrere Tage im Haar. Bei den zugelassenen Arzneimitteln und geprüften Medizinprodukten ist es so, dass sie bei korrekter Anwendung gewöhnlich zuverlässig sowohl gegen die Läuse, als auch gegen die Nissen beziehungsweise gegen nachschlüpfende Larven wirken.

Allerdings können Anwendungsfehler diesen Effekt beinträchtigen. Dazu zählt etwa eine zu geringe Mittelanwendung, ein Unterschreiten der Einwirkzeit oder - bei Anwendung im nassen Haar - eine zu starke Wirkstoffverdünnung. Besonders eine zu niedrig gewählte Dosierung, also eine zu geringe Menge des Kopflausmittels im Haar scheint der Grund zu sein, wenn eine Therapie nicht den gewünschten Erfolg bringt und Läuse überleben. Darauf weist das Umweltbundesamt in einer neueren Stellungnahme hin. Demnach habe man in Laborversuchen sowohl bei Arzneimitteln gegen Kopflausbefall als auch bei Medizinprodukten feststellen können, dass die abtötende Wirkung variiert, wenn die Mittel in unterschiedlichen Mengen (Dosierungen) in das Haar ausgebracht werden. Bei Wirkstoffen, die im Haar verbleiben, kommt hinzu, dass ihre Konzentration im Laufe der Zeit nachlässt und unter Umständen nicht ausreicht, um spät schlüpfende Larven abzutöten.

Bei grundsätzlich allen Mitteln besteht also immer ein Restrisiko, dass nach der ersten Anwendung einige Eier und die daraus schlüpfenden Larven überleben. Um zu verhindern, dass sich der Lausbefall fortsetzt, muss der Behandlungserfolg deshalb gemäß den Angaben der Packungsbeilage zumindest sorgfältig kontrolliert werden. Dabei kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. Die Nachkontrolle sollte nach der Behandlung und noch einmal nach ca. neun Tagen erfolgen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind nämlich alle potenziellen Larven geschlüpft, haben aber selbst noch keine neuen Eier gelegt. Lassen sich bei der Nachkontrolle noch lebende Läuse oder Larven feststellen, muss die Behandlung umgehend wiederholt werden. Dabei sollte die Behandlung korrigiert, also zum Beispiel die Dosierung erhöht werden. Alternativ kann auch der Wechsel zu einem anderen Produkt erforderlich sein.

Behörden wie das Robert-Koch-Institut und das Umweltbundesamt empfehlen sogar, diese Zweitbehandlung grundsätzlich immer und bei allen Mitteln durchzuführen (Grafik). Das hat vor allem praktische Gründe. Wenn überhaupt, überleben meist nur wenige Larven die Behandlung. Aufgrund ihrer geringen Größe (0,8-1,0 mm) sind sie je nach Haarfarbe und -dichte kaum aufzufinden.

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Nasses Auskämmen mit Pflegespülung

Als ergänzende Maßnahme zur insektiziden Kopflausbehandlung empfiehlt das Robert-Koch-Institut, dass unmittelbar nach der Behandlung sowie in drei weiteren Sitzungen die Haare nass ausgekämmt werden sollten (Grafik). Wie die Nachkontrolle mit Wiederholungsbehandlung dient diese Maßnahme dazu, eventuell überlebende Läuse zu eliminieren. Eine herkömmliche Pflegespülung erleichtert dabei das Auskämmen und schränkt darüber hinaus die Bewegungsfähigkeit der Läuse ein. Vorsicht: Nicht bei allen Wirkstoffen dürfen die Haare mit Spülung nachbehandelt werden. Bei Permethrin zum Beispiel dürfen die Haare während der ersten drei Tage nach der Behandlung nicht mit kosmetischen Shampoos gewaschen werden. Andere Präparate (z.B. Goldgeist® forte) verfügen bereits über die kosmetischen Eigenschaften eines Shampoos, sodass eine zusätzliche Spülung nach dem Auswaschen nicht erforderlich ist.

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Pflichtangaben gemäß § 4 HWG:

GOLDGEIST® FORTE 0,3 g/100 ml Lösung zur Anwendung auf der Haut.

Wirkstoff: Pyrethrumextrakt

Zur schnellen und gründlichen Vernichtung von Läusen (Kopfläusen, Filzläusen, Kleiderläusen) und deren Nissen. Enthält Chlorocresol und einen Duftstoff mit Benzylalkohol, Zimtaldehyd, 3-Phenylprop-2-en-1-ol, Citral, Citronellol, D-Limonen, Farnesol, Geraniol, 7-Hydroxy-3,7-dimethyloctanal, Linalool und 3-Methyl-4-(2,6,6-trimethylcyclohex-2-en-1-yl)but-3-en-2-on.

Packungsbeilage beachten.
Apothekenpflichtig.

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

Eduard Gerlach GmbH, 32292 Lübbecke.
Stand: Dezember 2020

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